Am Institut für Germanistik AECC der Fakultät für Kultur- und Bildungswissenschaften an der Universität Klagenfurt ist voraussichtlich ab 1. Oktober 2025 eine gemäß § 99 Abs. 1 UG auf 5 Jahre befristete
Universitätsprofessur für Kreatives Schreiben im vollen Beschäftigungsausmaß zu besetzen.
Die Alpen-Adria-Universität Klagenfurt ist eine junge, lebendige und innovative Universität, die am Schnittpunkt zwischen alpiner und mediterraner Kultur — einer Region mit höchster Lebensqualität — liegt. Als staatliche Universität gemäß § 6 UG ist sie aus Bundesmitteln finanziert. Ihr Leitbild steht unter der Devise „Grenzen überwinden!“. Die Times Higher Education (THE) Young University Rankings 2021 zählten sie zu den 50 besten jungen Universitäten der Welt.
Gemäß ihrem zentralen Strategiedokument, dem Entwicklungsplan, gehören der wissenschaftliche Exzellenzanspruch bei Berufungen, vorteilhafte Forschungsbedingungen, gute Betreuungsrelationen und die Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses zu den vorrangig leitenden Grundsätzen und Zielen der Universität.
Der Aufgabenbereich der Professur umfasst:
- Forschung im Bereich ‚Schreiben als Kulturtechnik‘ und/oder Schreibprozessforschung und/oder Forschung zu analogen und digitalen Praktiken des Schreibens (z.B. Literatur, Kunst, Film, Journalismus und Publizistik)
- Lehre im Masterstudium Kreatives Schreiben und Schreibkulturen und den anderen Bachelor- und Masterstudien
- Beratung und Betreuung von Studierenden in den genannten Studien inkl. der Betreuung von Abschlussarbeiten
- Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses
- Weiterentwicklung des Masterstudiums Kreatives Schreiben und Schreibkulturen
- Mitgestaltung der längerfristigen Weiterentwicklung des Instituts und seiner Positionierung in der internationalen Forschungslandschaft
- Einschlägige Projektakquise
- Mitwirkung im Universitätsmanagement
- Engagement in der ‚Third Mission‘ (Wissenstransfer, außeruniversitäre Veranstaltungen und Kooperationen …)
Voraussetzungen:
- Studienabschluss und Doktorat in einem geistes- bzw. kulturwissenschaftlichen Fach, insbesondere in einem der folgenden Bereiche: Germanistik, Literaturwissenschaft, Komparatistik, Schreibwissenschaft, Editionswissenschaft, Buchwissenschaft, Übersetzungswissenschaft, Angewandte Sprachwissenschaft, Medien- und Kommunikationswissenschaft
- Facheinschlägige Habilitation oder gleichzuhaltende Leistungen in einem dieser Bereiche
- Hervorragende Forschung in den oben unter ‚Aufgabenbereich‘ genannten Schwerpunkten
- Internationale Sichtbarkeit
- Nachgewiesene Lehrerfahrung in den Schwerpunktbereichen der Ausschreibung und hochschuldidaktische Kompetenz
- Führungskompetenz und Teamfähigkeit
Erwünscht sind:
- Einbettung in die internationale Forschungslandschaft und Erfahrung in der internationalen Forschungskooperation
- Kompetenzen in zumindest einem der folgenden Bereiche: literarisches Schreiben, dokumentarisches Schreiben, digitale und/oder multimodale Praktiken des Schreibens
- Fähigkeit zu interdisziplinärer Kooperation
- Erfahrung in der Mitwirkung, Konzeption und/oder Durchführung von Drittmittelprojekten
- Erfahrung in der universitären Selbstverwaltung
- Bereitschaft zur Mitarbeit an einem der Forschungsschwerpunkte der Fakultät und/oder der Universität
- Kompetenz im Bereich Gender Mainstreaming und Diversity Management
Der Aufgabenbereich der Professur bedingt, dass die zu berufende Person den Arbeitsmittelpunkt nach Klagenfurt verlegt.
Die Universität strebt eine Erhöhung des Frauenanteils beim wissenschaftlichen Personal — insbesondere in Leitungsfunktionen — an und fordert daher qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf. Frauen werden bei gleicher Qualifikation vorrangig aufgenommen.
Menschen mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen, die die geforderten Qualifikationen erfüllen, werden ausdrücklich zur Bewerbung aufgefordert.
Die Bezüge sind Verhandlungsgegenstand. Das Mindestentgelt für diese Verwendung (A1 gem. Universitäten-Kollektivvertrag) beträgt derzeit € 89.100,– brutto jährlich.
Neuerdings kann bei Berufungen nach Österreich für die ersten fünf Tätigkeitsjahre ein attraktiver Zuzugsfreibetrag gemäß Einkommensteuergesetz gewährt werden. Die Voraussetzungen sind im Einzelfall zu prüfen.
Ihre Bewerbung, bestehend aus – einem obligatorisch zu übermittelnden maximal fünfseitigen Pflichtteil (nähere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte https://jobs.aau.at/, die Übermittlung des Pflichtteils ist eine notwendige Bedingung für Ihre gültige Bewerbung) sowie einem ergänzenden Anhang (in einer pdf-Datei), der nachfolgende Unterlagen enthält:
- einen detaillierten wissenschaftlichen Werdegang
- eine vollständige Liste der Publikationen und Vorträge und der in den letzten fünf Studienjahren abgehaltenen Lehrveranstaltungen sowie
- allfällige ergänzende Unterlagen (z. B. Lehrveranstaltungsevaluierungen)
richten Sie bitte bis spätestens 31. Januar 2025 per E-Mail an application_professorship@aau.at.
Für inhaltliche Fragen beachten Sie bitte die allgemeinen Informationen für Bewerber:innen oder wenden sich an die Vorsitzende der Findungskommission, Univ.-Prof.in Dr.in Anke Bosse (anke.bosse@aau.at, Tel. 0043-463-2700-2910). Es besteht kein Anspruch auf Abgeltung von Reise- und Aufenthaltskosten, die aus Anlass des Aufnahmeverfahrens entstehen.
Alle Informationen entnehmen Sie dem Mitteilungsblatt 6 (2024/2025): Link zum Mitteilungsblatt